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Zitat
Das Müttermonopol ist gebrochen - der Bundestag verabschiedet ein historisches Gesetz, das es Vätern leichter machen soll, ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder zu erwirken.
Zitat
(4) eaf: Kindeswohl ist zweitrangig: Bundestag will Reform des Sorgerechts beschließen
Am 31. Januar soll im Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet werden. So sinnvoll es ist, dass auch Väter auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erwirken können, so muss doch erstaunen, dass das Kindeswohl beim gemeinsamen Sorgerecht offenbar eher zweitrangig ist.
Darum geht es: Wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen können, kann der Vater dies beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann mindestens sechs Wochen Zeit gegen diesen Antrag schriftlich Gründe vorzubringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht entscheidet dann ausschließlich nach Aktenlage. Weder die Eltern noch das Jugendamt werden dazu gehört. Beim Jugendamt wird auch nicht nachgefragt. Äußert sich die Mutter gar nicht, gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt in voraussehbar vielen Fällen unmittelbar nach der Geburt, also in einer Zeit, in der Mütter in der Regel vollends damit beschäftigt sind, sich an das Leben mit dem Neugeborenen zu gewöhnen. Für ein Verstreichen dieser Frist kann es viele Gründe geben, z. B. gesundheitliche Probleme des Neugeborenen bzw. der Mutter, Überforderung angesichts der Situation oder auch mangelnde Deutschkenntnisse.
Der überwiegende Teil nicht miteinander verheirateter Eltern gibt heute bereits eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Das ist eine gute Entwicklung. Gerade in strittigen Fällen – und nur um diese geht es – muss jedoch sehr sorgfältig das Kindeswohl gegen Elterninteressen abgewogen werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, was auch die Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss ganz klar gezeigt hat. Ihre überwiegende Mehrheit ist gegen das schriftliche Schnellverfahren. In einer Onlinekampagne des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter, an der sich weitere Verbände, darunter auch die eaf, beteiligt haben, sprachen sich außerdem in knapp vier Wochen über 3.000 Unterzeichner gegen diese Verfahrensweise aus.
„Es kann doch nicht sein, dass über das Kindeswohl, um das es zuallererst geht, gerade in Streitfällen ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird. Die eaf ist entsetzt über die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf ohne Änderungen in der 2./3. Lesung so passieren zu lassen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. „Wir appellieren an die Abgeordneten, das Kindeswohl zum Maßstab ihrer Zustimmung zu machen“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.
Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. vom 30.1.2013
bis Ende April dabei beim Forenfasten.
Gab es dazu schon einen Thread?
Ich finde dieses neue Gesetz jedenfalls![]()
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Zitat
Das Müttermonopol ist gebrochen - der Bundestag verabschiedet ein historisches Gesetz, das es Vätern leichter machen soll, ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder zu erwirken.
http://www.sueddeutsche.de/leben/neues-g…ehler-1.1587717
Eine recht gute Erklärung, worum es geht, ist hier: http://liga-kind.de/news/newsletter.php#4 zu finden. Ich kopiere den Text mal hier rein.
Zitat
(4) eaf: Kindeswohl ist zweitrangig: Bundestag will Reform des Sorgerechts beschließen
Am 31. Januar soll im Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet werden. So sinnvoll es ist, dass auch Väter auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erwirken können, so muss doch erstaunen, dass das Kindeswohl beim gemeinsamen Sorgerecht offenbar eher zweitrangig ist.
Darum geht es: Wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen können, kann der Vater dies beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann mindestens sechs Wochen Zeit gegen diesen Antrag schriftlich Gründe vorzubringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht entscheidet dann ausschließlich nach Aktenlage. Weder die Eltern noch das Jugendamt werden dazu gehört. Beim Jugendamt wird auch nicht nachgefragt. Äußert sich die Mutter gar nicht, gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt in voraussehbar vielen Fällen unmittelbar nach der Geburt, also in einer Zeit, in der Mütter in der Regel vollends damit beschäftigt sind, sich an das Leben mit dem Neugeborenen zu gewöhnen. Für ein Verstreichen dieser Frist kann es viele Gründe geben, z. B. gesundheitliche Probleme des Neugeborenen bzw. der Mutter, Überforderung angesichts der Situation oder auch mangelnde Deutschkenntnisse.
Der überwiegende Teil nicht miteinander verheirateter Eltern gibt heute bereits eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Das ist eine gute Entwicklung. Gerade in strittigen Fällen – und nur um diese geht es – muss jedoch sehr sorgfältig das Kindeswohl gegen Elterninteressen abgewogen werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, was auch die Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss ganz klar gezeigt hat. Ihre überwiegende Mehrheit ist gegen das schriftliche Schnellverfahren. In einer Onlinekampagne des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter, an der sich weitere Verbände, darunter auch die eaf, beteiligt haben, sprachen sich außerdem in knapp vier Wochen über 3.000 Unterzeichner gegen diese Verfahrensweise aus.
„Es kann doch nicht sein, dass über das Kindeswohl, um das es zuallererst geht, gerade in Streitfällen ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird. Die eaf ist entsetzt über die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf ohne Änderungen in der 2./3. Lesung so passieren zu lassen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. „Wir appellieren an die Abgeordneten, das Kindeswohl zum Maßstab ihrer Zustimmung zu machen“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.
Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. vom 30.1.2013
Ich halte es für längst überfällig, die Rechte nicht verheirateter Väter an jene der Verheirateten anzupassen. Mir erschließt sich nämlich nicht, warum bei Unverheirateten höhere Ansprüche an das Kindeswohl gelten sollten als bei Verheirateten, die automatisch beide das Sorgerecht erhalten. Und für mich ganz persönlich fühlt es sich nicht stimmig an, dass es bislang rechtlich möglich war, meinem Partner ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu verweigern.
Eine sechswöchige Widerspruchsfrist finde ich in Ordnung, auch wenn sie häufig in der Phase nach der Geburt sein wird. Nicht nur die Frau ist gerade Mutter geworden, auch der Mann Vater, und in den meisten Fällen müssen sich beide auf das Leben mit dem Baby einstellen. Andere bürokratische Dinge sind auch in dieser Zeit zu erledigen, z. B. Anmeldung beim Standesamt, Kindergeld- und Elterngeldantrag etc., warum dann nicht auch das?
Und für mich ganz persönlich fühlt es sich nicht stimmig an, dass es bislang rechtlich möglich war, meinem Partner ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu verweigern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »staubschaefchen« (1. Februar 2013, 20:59)
Wer als Mann auf das automatische Sorgerecht bauen möchte, der kann schlichtweg die Frau vor der Schwangerschaft heiraten.
Wenn er auf Nummer sicher gehen will, verhütet der Mann immer total konsequent, bis er verheiratet ist.
Normalerweise geht bei korrekter Kondombenutzung nichts schief, die Nummer im Kämmernchen von Herrn Becker halte ich für eher selten.
Wer als Mann auf das automatische Sorgerecht bauen möchte, der kann schlichtweg die Frau vor der Schwangerschaft heiraten.
Meiner Meinung nach sollten Alleinerziehende immer das alleinige Sorgerecht haben.
Es gab gerade wieder 2 Threads über das Problem "Schulanmeldung wenn der Vater nicht greifbar ist."
Es erschließt sich mir auch nicht warum jemand der unseren Alltag nicht kennt bestimmen soll wo mein Kind zur Schule geht.
Das gilt auch im umgekehrten Fall. Wenn meine Große irgendwann zu ihrem Vater ziehen würde, dürfte er auch frei entscheiden, was für sie das Beste ist und ich fände es äußert nervig für alle, wenn ich da ständig für irgendwelche Unterschriften antanzen müsste. (Würde es natürlich tun.)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anid-Yonja« (1. Februar 2013, 22:46)
Und alle anderen Emanzigen in meinem Umfeld sehen das genauso wie ich. Unrealistisch, weltfremd, eine Katastrophe.
Die Väter (die leider die Minderheit sind, der große Rest ist dann doch nicht soo interessiert), die wirklich ein Interesse daran haben, könnten ja einen Antrag stellen und angehört werden (!), genauso wie die Mütter. Das wäre sinnvoll. Plus Gutachten, falls es kritisch wird.
Aber so - nein.
Mich wundert auch ein wenig, dass du, rheinländern, hier so dafür sprichst - ich hab dich sonst sehr gerne gelesen.Und alle anderen Emanzigen in meinem Umfeld sehen das genauso wie ich.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rheinländerin« (2. Februar 2013, 00:15)
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