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RABENELTERN.ORG e.V. » Beratungsstelle » Hebammen-Sprechstunde » Hausgeburt - Rechte der Eltern » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Hausgeburt - Rechte der Eltern
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Mama78 Mama78 ist weiblich
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frage Hausgeburt - Rechte der Eltern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
ich bin jetzt mit meinem zweiten Kind schwanger. Das erste kam im KH zur Welt und jetzt plane ich eine HG.
Ich wüsste allerdings gerne welche Rechte wir Eltern haben, bestimmte Behandlungen der Hebi zu verweigern.

1. Wir sollen eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der wir der Hebi und dem Arzt einen Freibrief für jegliche Behandlungen geben. Ist das normal?

2. Meine Hebi ist sehr Schulmedizinisch eingestellt. Sie hat z. B. kein Hörrohr sondern ein CTG und auch die Geburt, auch Wassergeburt, will sie mit dem CTG ständig überwachen. In wie fern ist das wirklich notwendig? Klar, beim Kind können die Herztöne runtergehen, aber ist diese ständige Überwachung wirklich notwendig? Bei meiner ersten Geburt hat im KH das CTG versagt und die Ärztin und Hebi haben ohne weitere Kontrolle die Geburt laufen lassen.

3. Kann ich meine Hebi auch während der HG rausschicken, um mal einen Moment für mich zu sein, wenn z. B. die Wehen nachlassen, um mich wieder zu sammeln. (Bei der ersten Geburt wurde ich auch durch die Anwenheit der Ärztin und Hebi gestört und die Wehen ließen nach und das Kind blieb stecken.)

4. Sie möchte gerne, dass ich die dritte US mache, damit sie sicher gehen kann, dass das Kind wirklich richtig liegt. (Meine damalige Hebi hat das immer mit den Händen kontrolliert???)


Für fachliche Antworten wäre ich sehr dankbar!
13.07.2010 21:42 Mama78 ist offline E-Mail an Mama78 senden Beiträge von Mama78 suchen Nimm Mama78 in deine Freundesliste auf
Frauke Lippens Frauke Lippens ist weiblich
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RE: Hausgeburt - Rechte der Eltern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
ohne jetzt gleich deine Fragen im Detail zu beantworten, solltest du als erstes überlegen, ob eine Zusammenarbeit mit einer Hausgeburts-Hebamme, zu der du offensichtlich kein Vertrauen hast, sinnvoll ist!!!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einen "Freibrief" für jegliche Behandlungen unterschreiben sollst; eher, dass du eine detaillierte Auflistung von speziellen Situationen zur Kenntnis nehmen sollst, in der Interventionen Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind erhalten können - z.B. einen Dammschnitt oder Infusionen bei bedrohlichen Blutungen. "Normal" ist das, weil inzwischen Eltern, wenn etwas schief geht, Hebamme und/oder Arzt verklagen und dies nicht mehr als Schicksalsschlag annehmen. Manchmal sind das genau die Eltern, die vorher jegliche Medizin verteufelt haben...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Hausgeburtenhebamme die Geburt "ständig" per CTG überwachen will. Wahrscheinlich möchte sie eine Intervallüberwachung vornehmen. Bei deiner ersten Geburt hat das CTG vielleicht ganz am Ende die letzten Minuten nicht mehr aufgezeichnet, das ist ganz in Ordnung. Besprich doch mit der Hebamme, dass du lieber Kontrollen mit Hörrohr möchtest. Da ist keine Methode besser.

Natürlich kannst du die Hebamme bitten, dich mal allein zu lassen; wahrscheinlich wird sie selbst das Gespür für Nähe und Distanz haben. Eine Hebamme, die du als Störfaktor empfindest, sollte nicht bei der Geburt zugegen sein.

Meistens sind Lage und Größe des Kindes im letzten Drittel der Schwangerschaft gut mit den Händen zu beurteilen.

Um zum Anfang zurückzukommen: all diese Fragen solltest du mit deiner Hebamme (das verniedlichende/abwertende Hebi finde ich schrecklich) klären; ansonsten ist da kein Vertrauensverhältnis. Und dann würde ich sowohl dir als auch der Kollegin von einer Zusammenarbeit abraten.

Eine gute Klärung wünscht

Frauke

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Frauke Lippens
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13.07.2010 23:01 Frauke Lippens ist offline E-Mail an Frauke Lippens senden Homepage von Frauke Lippens Beiträge von Frauke Lippens suchen Nimm Frauke Lippens in deine Freundesliste auf
sandra8678 sandra8678 ist weiblich
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Ich hatte zwar noch keine Hausgeburt, aber eine Geburtshausgeburt (hätte mich aber bei Geburtsbeginn für eine Hausgeburt entscheiden können.)

Zu 1: normalerweise unterschreibt man nur die Einverständniserklärung, das man über die Risiken aufgeklärt wurde, und mit diesen einverstanden ist (Verlegung ins Krankenhaus z.B.)

Zu 2: Meine Hebamme hatte auch kein Höhrrohr, sondern auch nur CTG. Als wir im Geburtshaus ankamen, hat sie 10 minuten lang CTG geschrieben, da dies vorgeschrieben ist (sie hat sich auch mehrmals entschuldigt). Ansonsten hat sie nur zwischendurch mal den Knopf an den Bauch gehalten. Da gings aber schon auf den Entspurt zu.

Zu 3: Meine Hebamme war eigentlich erst richtig anwesend, als ich den 1. Pressdrang verspürte. Ansonsten hat sie im Hintergrund rumgewusselt, Wickelkommode vorbereitet, Kaffee gemacht, mir mal ein Dinkelkissen und Wasser gebracht. Sie meinte, wenn wir oder ich was brauche, sollten wir einfach Bescheid geben. Ansonsten war ich nur mit meinem Mann im Raum.

Zu 4: Ich hab auch nur die 3 Screenings machen lassen. Es muss ja auch überprüft werden, wo die Plazenta sitzt, das kann man ja nicht ertasten (sollte sie z.B. vor dem Muttermund liegen, ist eine vaginal Geburt unmöglich)! Einen Tag vor Geburt hat sie mich aber zum FA geschickt, aber nur um zu gucken, wie die Plazenta aussieht, ob sie noch gut arbeitet. Da war ich aber schon bei ET+13.


Ansonsten hört sich das für mich nicht nach einer guten Vertrauensbasis an. Vielleicht solltest du dir eine andere suchen, wo die chemie einfach stimmt!

Lg
Sandra

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*Mein Blögchen*
14.07.2010 18:03 sandra8678 ist offline E-Mail an sandra8678 senden Beiträge von sandra8678 suchen Nimm sandra8678 in deine Freundesliste auf
Frauke Lippens Frauke Lippens ist weiblich
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Hallo,

zur Ergänzung:

in der Eröffnungsphase (EÖ) müssen die HTs alle 15 Minuten, in der Austreibungsphase nach jeder Wehe gehört werden. Es gibt keine Vorschrift, ein CTG zu schreiben.

Wird ein CTG genutzt (die übliche Dauer für eine aussagekräftige Bewertung sind 30 Minuten), kann in der frühen EÖ dann aber z.B. verabredet werden, dass das Paar sich nach einem Spaziergang in 60 Minuten zur nächsten Kontrolle (auch per Hörrohr, Sonicaid etc.) wieder meldet.

Frauke

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Frauke Lippens
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14.07.2010 18:52 Frauke Lippens ist offline E-Mail an Frauke Lippens senden Homepage von Frauke Lippens Beiträge von Frauke Lippens suchen Nimm Frauke Lippens in deine Freundesliste auf
MamaConny
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Zitat:
Original von sandra8678
Ansonsten hört sich das für mich nicht nach einer guten Vertrauensbasis an. Vielleicht solltest du dir eine andere suchen, wo die chemie einfach stimmt!

Das würde ich auch sagen. Eine Geburt sollte von jemandem unterstützt werden, dem man auf verschiedenen Eben vertraut. Und es klingt nicht so, als würdest du ihr vertrauen.

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14.07.2010 19:12 MamaConny ist offline Beiträge von MamaConny suchen Nimm MamaConny in deine Freundesliste auf
Hypericum Hypericum ist weiblich
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Hallo Frauke,

darf ich mich mal ranhängen? Mich interessierts für die Zukunft (und ein bißchen auch rückwirkend).

Vorrausgesetzt, die Zusammenarbeit war vorher gut und beide konnten sich eine Geburt zusammen vorstellen:

Was passiert denn eig in dem Fall, dass die Zusammenarbeit unter Geburt zum Problem wird? Also die Hebamme eine Maßnahme vorschlägt (etwa Blaseneröffnung oder noch schlimmer: Verlegung ins KH) und die Gebärende nicht zustimmt?
Klar, erstmal vermute ich mal, geht's an Überzeugungsarbeit und irgendwann ist die Atmosphäre zwischen beiden nicht mehr entspannt. Aber dann? Darf eine von beiden die Zusammenarbeit irgendwie beenden?

LG und danke,
Rike

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Nickwechsel: Aus Rike wird Hypericum!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hypericum: 15.07.2010 15:38.

15.07.2010 15:38 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nimm Hypericum in deine Freundesliste auf
Frauke Lippens Frauke Lippens ist weiblich
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Hallo Rike,

wenn die Zusammenarbeit vorher gut war und die Hebamme während der Geburt vorschlägt, die Geburt in die Klinik zu verlegen, dann solltest du davon ausgehen, dass sie gute Gründe dafür hat:

vielleicht dauert die Geburt sehr lange: das erhöht verschiedene Risiken.
Vielleicht gibt es Entwicklungen, die der Hebamme Angst machen, dann kann sie dir nicht wirklich weiter gut und professionell, das bedeutet unter bestimmten Umständen auch: cool und reaktionsschnell beistehen; also, auch wenn sie Angst bekommt, ist sie klug, in die Klinik zu verlegen.

All dies läßt sich aber während der Geburt kommunizieren. Ich habe immer recht großzügig in die Klinik verlegt - mit besten Egebnissen: Mutter und Kind mußten nicht getrennt werden (das finde ich sehr wichtig, nicht eine Hausgeburt so lange auszureizen, bis das Kind auf der Intensivstation landet - oder auf dem Friedhof...)

Mit einer Hebamme, bei der du dir überlegst, evtl. die Zusammenarbeit während der Geburt aufzukündigen, solltest du gar nicht erst anfangen - und vice versa, also auch der Hebamme würde ich das so raten.

Frauke

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Frauke Lippens
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15.07.2010 20:33 Frauke Lippens ist offline E-Mail an Frauke Lippens senden Homepage von Frauke Lippens Beiträge von Frauke Lippens suchen Nimm Frauke Lippens in deine Freundesliste auf
Hypericum Hypericum ist weiblich
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Hallo Frauke,

Dankeschön für deine schnelle Antwort.

So krass war das gar nicht gemeint. Mit einer Hebamme würde, bei der ich schon vorher überlege, die Zusammenarbeit auf zu kündigen, würde ich auch erst gar nicht zusammenarbeiten -klar von Hebammenseite ebenfalls.
Ich hole mal kurz ein paar Sätze zur Erklärung aus, wieso ich so frage.
Bei mir dreht sich nur mal wieder das "was-wäre-gewesen-wenn"-Gedankenkarussell. (Ja, ich habe unsere Geburt mit professioneller Hilfe aufgearbeitet, aber ich merke, dass ich beim Gedanken an eine erneute Schwangerschaft doch wieder drüber nachdenke).
Unter anderem geht es dabei um die Blasensprengung, von der ich im Vorfeld absolut überzeugt war, sie nicht zu wollen, als sie es vorschlug immer noch nicht und mein Bauch sagte klar nein, allerdings war ich irgendwie so perplex vom Vorschlag, dass ich auch nichts dagegen sagen konnte. Und ich frag mich jetzt im Nachhinein, was gewesen wäre, wenn... ich bin mir sicher, dass die Hebamme gute Gründe hatte, verstehe sie im Großen auch.

Ebenso verhält es sich mit der Verlegung, der ich in gutem Glauben völlig zugestimmt habe, nimmt man die Indikatoren Kind und Mutter nicht räumlich getrennt, ist die auch geglückt, für mich ist sie nicht geglückt, da das Erlebte im KH schrecklich war. Und daher immer die Frage, ob es nicht doch geklappt hätte, und warum...

Und jetzt kommt mein Problem: Auch das Verhalten meiner Hebamme an einigen Stellen verstehe ich bis heute nicht und macht es mir schwerer, ihr und ihren Entscheidungen unvoreingenommen zu begegenen. Um es simpel aus zu drücken: Ich vertraute ihr vollständig, erstes Kind und an manchen Stellen auch naiv.
Wie ich feststellen musste, ein blöde Mischung traurig Ich war an einigen Stellen wirklich enttäuscht und würde es ein zweites Mal nicht mit ihr versuchen, auch wenn ich bis zur Geburt super zufrieden war. Also im Vorhinein hätte ich auch gar nicht anders entschieden.

Von daher interessiert es mich, wie weit wohl mein "Vetor-Recht" theoretisch ginge. Wobei ich nicht sagen will, jegliche Entscheidung anzuzweifeln, aber wenn mir mein Bauch (wie bei der BS) etwas anderes sagt, dies zumindest anzumerken. Und im Erstgespräch mag ich das nun nicht gerade fragen...

Ja, mir wird wieder bewußt, aber das war auch zu erwarten, dass die erste Geburt natürlich noch nicht abgeschlossen ist.

Lieben Gruß
Rike

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15.07.2010 22:02 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nimm Hypericum in deine Freundesliste auf
Frauke Lippens Frauke Lippens ist weiblich
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Hallo Rike,

ich verstehe deine Zweifel und Vorbehalte. Und es ist normal, dass die alte Geschichte auch nach einer "Aufarbeitung" damals nun wieder hochkommt.

Ich finde es wichtig, dass du zwei Dinge trennst: da ist zum einen die Entscheidung der Hebamme, die Geburt in die Klinik zu verlegen.
Und da ist zum anderen die Tatsache, dass das, was dann in der Klinik abging, für dich nicht gut war.
Und das hat nichts mit der Richtigkeit, die Geburt zu verlegen, zu tun.

Emotional ist das schwer zu trennen. Früher hatte ich ab und zu Gespräche mit Hausgeburtskolleginnen, die zuhause Dinge zuließen/taten, die sie eigentlich nicht okay fanden mit der Begründung: "Aber du weißt doch, was in der Klinik xy abgeht."
Eine ganz schlechte Basis, besonders wenn dann genau diese Eltern der hebamme vor gericht Vorwürfe machen, sie hätte es doch besser wissen müssen...

Ich würde dir vorschlagen, vielleicht mit der damaligen Therapeutin nochmal Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.

Alles Gute

Frauke

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16.07.2010 07:52 Frauke Lippens ist offline E-Mail an Frauke Lippens senden Homepage von Frauke Lippens Beiträge von Frauke Lippens suchen Nimm Frauke Lippens in deine Freundesliste auf
WunderBabyMama WunderBabyMama ist weiblich
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Zitat:
Original von Frauke Lippens
... die Entscheidung der Hebamme, die Geburt in die Klinik zu verlegen...

wütend

Aus dieser Formulierung kann/muss man schließen, dass während einer Geburt das Selbstbestimmungsrecht der Frau aufgehoben ist und die Hebamme entscheiden kann was mit ihr passiert.
Das ist zum Glück völlig falsch!

Soweit mir bekannt sieht es rechtlich folgender Maßen aus:
1. Medizinisches Personal ist immer zur Hilfe verpflichtet. -> Hebammen dürfen nicht einfach gehen, wenn man ihren Ratschlägen nicht folgt.
2. In Deutschland sind außer in extremen Ausnahmefällen keine medizinischen Zwangsbehandlungen erlaubt. -> Keine Eingriffe in die Geburt gegen den Willen der Frau.
3. Wenn du die Hebamme rausschmeißen würdest muss sie gehen.

Es ist natürlich zu hoffen, dass niemand in eine solche Situation gerät. Falls es aber tatsächlich dazu kommt, ist es um so besser seine Rechte zu kennen.

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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
25.07.2010 00:08 WunderBabyMama ist offline E-Mail an WunderBabyMama senden Beiträge von WunderBabyMama suchen Nimm WunderBabyMama in deine Freundesliste auf
Henrietta
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Zitat:
Original von WunderBabyMama
3. Wenn du die Hebamme rausschmeißen würdest muss sie gehen.

Und dann? schock Wenn Du nicht völlig allein bist, ist, wer auch immer bei Dir ist, verpflichtet, eine Hebamme zur Geburt hinzuzurufen. Dann müsste sie wieder kommen. Wenn die Hebamme die Geburt nicht mehr verantwortlich begleiten kann, muss sie also dafür sorgen, dass eine andere Hebamme dies tut.
Unter der Geburt entscheidet somit nicht mehr die Gebärende allein, sofern sie nicht wirklich allein ist.
25.07.2010 00:19 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
Gersemi Gersemi ist weiblich
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Zitat:
Original von Henrietta
Wenn Du nicht völlig allein bist, ist, wer auch immer bei Dir ist, verpflichtet, eine Hebamme zur Geburt hinzuzurufen.

Wieso das denn? konfus

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25.07.2010 09:42 Gersemi ist offline Beiträge von Gersemi suchen Nimm Gersemi in deine Freundesliste auf
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ich schließe das aus dem hebammengesetz von 1985, §4:
Zitat:
(1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.


Es ist nicht explizit ausgeführt, aber ich finde es vor dem Hintergrund schwer vorstellbar, dass die Hebamme eine Gebärende auf deren Wunsch hin ohne geburtsh ilfliche Versorgung zurücklassen dürfte, ohne sicherzustellen, dass eine andere Geburtshelferin diese Aufgabe übernimmt. Eine geplante Geburtshilfe durch Laien ist hier ausdrücklich ausgeschlossen, und wenn schon einmal eine Hebamme bei der Geburt zugegen war, ist es dann auch kein Notfall wegen "ging zu schnell" mehr.

edit: und ich glaube, wenn es zu einem Rechtsstreit käme, wäre das Selbstbestimmungsrecht der Gebärenden nicht das oberste Rechtsgut, dem alles andere unterzuordnen ist, denn soweit ich weiß, ist eine Frau unter der Geburt auch nur eingeschränkt geschäftsfähig - von mir selber habe ich die Erinnerung daran, dass ich unter der Geburt doch sehr angewiesen war und so mit der Geburt beschäftigt, dass ich darüber hinaus in den Momenten nicht irgendwie entscheidungsfähig gewesen wäre. (Und dabei waren das vergleichsweise leichte Geburten in einer geschützten Umgebung.)
25.07.2010 11:28 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
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Klar, wenn die Hebamme einmal da ist, muss sie für Ersatz sorgen. Aber ich als Privatperson bin nicht verpflichtet, eine Hebamme zu rufen, das gibt das Gesetz absolut nicht her.
Ich denke aber mal, das ist da deshalb nicht extra aufgeführt, weil es in den Köpfen der Gesetzgeber einfach nicht vorgesehen ist, dass jemand geplant ohne Hebamme gebiert.

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25.07.2010 11:44 Gersemi ist offline Beiträge von Gersemi suchen Nimm Gersemi in deine Freundesliste auf
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da hast du wohl recht. ich habe mich auf WunderBabysMama bezogen, die meinte, die Hebamme müsse gehen, wenn die Gebärende das will. Und das ist, meine ich, mit dem Gesetz nicht vereinbar und würde die Hebamme in größte Schwierigkeiten bringen, wenn es dann einen Geburtsschaden gibt (ich vermute, dann würde auch die Berufshaftpflicht nicht zahlen, weil die Hebamme dann grob fahrlässig gehandelt hätte), denn unter der Geburt ist es eine andere Situation als wenn ich in einem "normalen" (zwinker ) Zustand eine Behandlung verweigere.

Wobei neulich im hiesigen Uni-KH eine Frau mit ihrem Ungeborenen verstorben ist, weil sie den KS verweigert hat (wenn ich das richtig weiß, ist so eine Zwei-Ecken-Geschichte, die Mutter meiner Kollegin war dabei); insofern ist das natürlich schon ein Graubereich, als eine OP bei einer Frau bei Bewusstsein nur mit ihrem Einverständnis durchgeführt werden darf, die geburtshilfliche Begleitung aber nicht auf Wunsch der Frau abgebrochen werden darf.

edit: Wie das mit der Verpflichtung von Privatpersonen aussieht, ist nicht ganz klar, finde ich. Laien sind nur in Notfällen zur Geburtshilfe berechtigt. Ausdrücklich verpflichtet zur Hinzuziehung einer Hebamme sind aber nur Ärzte. Ich vermute, dass das so formuliert ist, weil man Laien nicht haftbar machen will, die eventuell gar nicht einschätzen können, dass es schon hohe Zeit ist. weissnicht
Aber wenn bei mir die Geburt voranschreiten würde und mein Mann wäre dabei und würde nicht für eine Geburtshilfe sorgen, und dann gäbe es einen Geburtsschaden, ich glaube, ich wäre nicht dran, aber er. Und dann müsste er sich drauf berufen, dass er die Situation überhaupt nicht überblickt hätte, um da nicht verantwortlich gemacht zu werden.
25.07.2010 11:51 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
Henrietta
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*nachschieb*
@WunderBabysMama: Ich finde Deinen Ton gegenüber Frauke Lippens als einer der beiden hier im Expertenforum für das Forum Rabeneltern.org tätigen Hebammen unangemessen.
25.07.2010 12:14 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
Sylvia Sylvia ist weiblich
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um nochmal zum Ausgangspost zurückzukommen....
ich würde an Deiner Stelle auch nochmal gut überlegen, ob Du wirklich mit dieser Hebamme eine Hausgeburt planen willst unsicher

unterschreiben mußten wir auch diesen "Risiko-Bogen", daß die Hebamme uns über mögliche Risiken, Komplikationen usw. aufgeklärt hat
das muß sie allein schon zu ihrer Absicherung

außerdem mußte ich meiner Hebamme versprechen, daß ich mit ihr ohne zu diskutieren in die Klinik fahre, wenn sie es für notwendig hält (na ja, sie kennt mich seit ca. 4 Jahren zunge )
das hab ich aber auch gemacht, eben weil ich ihr vertraue und weiß, daß sie nicht ohne triftigen Grund verlegen würde (war zum Glück auch nicht nötig smile )
und eben dieses Vertrauen zur betreuenden Hebamme finde ich ganz entscheidend!

__________________
liebe Grüße
Sylvia mit D. (11/06) & J. (02/10)
Trageberaterin (ClauWi GK+AK)

25.07.2010 12:30 Sylvia ist offline E-Mail an Sylvia senden Beiträge von Sylvia suchen Nimm Sylvia in deine Freundesliste auf
hanna hanna ist weiblich
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Ich denke, dass Hausgeburtshilfe überhaupt nur so risikoarm funktioniert, wenn HG-Hebammen 1. im Vorfeld genau selektieren, welche Schwangere für eine HG in Frage kommt und 2. wenn sie während der Geburt sehr genau wissen, wann sie ins KH verlegen und wann nicht. (Und zwar aufgrund Ihrer fachlichem Kompentenz und Erfahrung und nicht aufgrund eines "Gefühls im Bauch").

Ich würde mich als Hebamme nur dann auf eine HG einlassen, wenn die Schwangere meiner fachlichen Einschätzung auch während der Geburt 100 % ig vertraut und folgt. Eine gute Hebamme wird das Gespür der Schwangeren immer dann respektieren, wenn das möglich ist.
Wenn Du Dir darüber nicht sicher bist, dann ist es nicht die richtige.
Ich wäre unter der Geburt niemals zu vernünftigen Entscheidungen in der Lage gewesen.

lg hanna

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hanna & jungs
25.07.2010 18:12 hanna ist offline E-Mail an hanna senden Beiträge von hanna suchen Nimm hanna in deine Freundesliste auf
WunderBabyMama WunderBabyMama ist weiblich
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es tut mir leid, wenn ich oben zu drastisch formuliert haben sollte.
es bringt mich einfach auf die palme, wenn gerade das medizinische personal, das eigentlich ganz genau bescheid weiß, einen falschen eindruck vermittelt. im kh wird es nach meiner erfahrung häufig so dargestellt als hätte man eh keine wahl, weil viele patienten dann leichter bereit sind alles anzunehmen ohne es zu hinterfragen.
ich habe die formulierung so verstanden als ob die hebamme eine verlegung gegen den willen der frau durchsetzen könnte. ich wäre froh, wenn das nochmal aufgegriffen und eindeutig beantwortet würde.

die medizinischen risiken kann sicherlich nur die hebamme beurteilen. wenn eine frau allerdings schon ein traumatisches erlebnis im kh hinter sich hat, wird es für sie sicher sehr wichtig sein, dass sie die entscheidung, nicht die beurteilung(!) selbst übernimmt.
gerade bei geburten kann man ja keine objektiven entscheidungen treffen, weil die emotionalen auswirkungen der entscheidung eine so extrem wichtige und leider häufig unterschätzte rolle im geburtsverlauf spielen.

zum vorher was unterschreiben: es gibt gewisse sogenannte "unveräußerliche rechte". in wiefern diese hier berührt werden, kann ich leider nicht einschätzen. aber bei bestimmten grundrechten (vermutlich auch dem recht auf körperliche unversehrtheit) kann man zwar unterschreiben, dass man sie außer kraft setzt, ist aber niemals daran gebunden.
oft wird ein solcher weg gewählt, um jemandem den eindruck zu vermitteln er habe eingewilligt.
ist ähnlich wie bei "eltern haften für ihre kinder". das gilt auch nur, wenn eltern tatsächlich ihre aufsichtspflicht verletzen und weil das kaum jemand weiß, bezahlen viele obwohl sie nicht müssen.

ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten und finde es toll, wenn hier profis ihre freizeit opfern!

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28.07.2010 19:44 WunderBabyMama ist offline E-Mail an WunderBabyMama senden Beiträge von WunderBabyMama suchen Nimm WunderBabyMama in deine Freundesliste auf
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juchu, habe den anderen thread wiedergefunden! dort wird eine ganz ähnliche frage diskutiert und, wie ich meine, sehr gut beantwortet:

Rechtliche Frage zum Thema Geburt

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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
29.07.2010 23:47 WunderBabyMama ist offline E-Mail an WunderBabyMama senden Beiträge von WunderBabyMama suchen Nimm WunderBabyMama in deine Freundesliste auf
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@Mama78: Ist das so ein Standardvordruck, den Du unterschreiben sollst? Wenn ja, weiß ich glaube ich, was Du meinst.

Zitat:
Original von Henrietta
ich habe mich auf WunderBabysMama bezogen, die meinte, die Hebamme müsse gehen, wenn die Gebärende das will. Und das ist, meine ich, mit dem Gesetz nicht vereinbar und würde die Hebamme in größte Schwierigkeiten bringen, wenn es dann einen Geburtsschaden gibt (ich vermute, dann würde auch die Berufshaftpflicht nicht zahlen, weil die Hebamme dann grob fahrlässig gehandelt hätte), denn unter der Geburt ist es eine andere Situation als wenn ich in einem "normalen" (zwinker ) Zustand eine Behandlung verweigere.


Natürlich habe ich das Recht, die Hebamme "rauszuschmeißen" - um es drastisch auszudrücken. Aber ich würde diese Frage mit der Hebamme selber besprechen - wäre sie bereit, zu gehen, wenn Du das willst?

Ich überlege schon seit Tagen, ob ich was dazu schreiben soll. Ich habe mich unter der Geburt nämlich tatsächlich gegen den Rat der Hebamme entschieden (bzw. beide vorgeschlagenen Optionen abgelehnt - Verlegung ins KH oder geburtshilfliche Interventionen im GH) und habe mich statt dessen nach Hause fahren lassen.
Im Rückblick war das auch die allerbeste Entscheidung.

Im Gegensatz zu Österreich gibt es in D kein Gesetz, was einer Privatperson zwingend vorschreibt, bei einer Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. Es ist nicht verboten, alleine im Wald zu gebären (ob es empfehlenswert ist, ist eine andere Frage).

Katrin

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29.07.2010 23:50 Katrin ist offline E-Mail an Katrin senden Beiträge von Katrin suchen Nimm Katrin in deine Freundesliste auf
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Ich wollte noch ergänzen: ich finde es wichtig, die Fragen mit der Hebamme im Vorfeld selber zu klären. Was würde sie in bestimmten Situationen tun und inwieweit ist sie bereit, ihre Empfehlungen zu begründen? Inwieweit ist sie bereit, Deine Wünsche zu respektieren?
Nicht jede Hebamme passt zu jeder Frau. Dafür sind die Vorgespräche für die Hausgeburt aber der richtige Platz, um das rauszufinden.

Katrin

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30.07.2010 00:04 Katrin ist offline E-Mail an Katrin senden Beiträge von Katrin suchen Nimm Katrin in deine Freundesliste auf
apurq
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Hallo

ich würde mir nach dem was du schreibst wohl auch überlegen ob das wirklich die richtige Hebamme für dich ist. Denn ein wirklich vertrauensvolles Verhältnis untereinander ist doch das was wichtig ist, gerade bei einer Hausgeburt.

Einen Risikobogen hab ich auch bekommen. Das finde ich völlig legitim und betrachte das mehr als notwendigen Papierkram. Dass es immer zu unvorhersehbaren Situationen kommen kann, sollte ja auch eigentlich jedem klar sein.
Ich hab mit meiner Hebamme aber auch von Anfang an ganz genau besprochen was für sie Gründe wären eine Hausgeburt abzulehnen (kann sich im Verlauf der Schwangerschaft ja immer etwas ergeben) udn auch was für sie Gründe währe die Geburt zu verlegen. Und hätte ich dabei nicht das Gefühl gehabt, dass wir da auf einer Wellenlänge sind, hätte ich mir sicherlich jemand anderen gesucht mit dem ich zusammenarbeiten mag. Auch ihre Sicht auf die Geburtsabläufe habe ich von Anfang an in meiner Entscheidung ob sie die richtige für mich ist mit einbezogen.

LG
apurq

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30.07.2010 09:02 apurq ist offline E-Mail an apurq senden Beiträge von apurq suchen Nimm apurq in deine Freundesliste auf
Henrietta
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Ich fände das rechtlich wirklich nochmal interessant.
In Katrins Fall etwa - musstet Ihr da was von wegen "eigenes Risiko" unterschreiben? Wenn nein, was wäre - rechtlich! - gewesen, wenn es eben nicht die beste Entscheidung gewesen wäre? Ist die Hebamme ein persönliches Risiko eingegangen, indem sie die Geburtsbegleitung unterbrochen hat?

(Auf mich wirkt es so, als hättest Du einfach auch ein sehr gutes Gespür für Deinen Körper; das ist ja leider nicht die Regel, glaube ich. Und ob frau (zwinker ) das in der Vorbereitung auf die Geburt quasi aus dem Stand noch entwickeln kann...? Daher glaube ich, ist es eher normal, dass eine Hebamme nicht wagen wird, eine Gebärende wirklich nochmal alleine ziehen zu lassen.)

ot: Ich fände es ja gut, wenn man für Kliniken auch einen Risikobogen unterschreiben müsste.
30.07.2010 09:52 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Henrietta
In Katrins Fall etwa - musstet Ihr da was von wegen "eigenes Risiko" unterschreiben? Wenn nein, was wäre - rechtlich! - gewesen, wenn es eben nicht die beste Entscheidung gewesen wäre? Ist die Hebamme ein persönliches Risiko eingegangen, indem sie die Geburtsbegleitung unterbrochen hat?

(Auf mich wirkt es so, als hättest Du einfach auch ein sehr gutes Gespür für Deinen Körper; das ist ja leider nicht die Regel, glaube ich. Und ob frau (zwinker ) das in der Vorbereitung auf die Geburt quasi aus dem Stand noch entwickeln kann...? Daher glaube ich, ist es eher normal, dass eine Hebamme nicht wagen wird, eine Gebärende wirklich nochmal alleine ziehen zu lassen.)


Unterschrieben haben wir nichts. Ich hätte ihr das aber auch schriftlich gegeben.
Ich habe den Bericht selber aber nicht gelesen und ich denke, da wird sicher drin stehen, dass wir auf eigenen Wunsch gehen. Ich meine, was soll eine Hebamme machen, wenn die Frau einfach geht. weissnicht Freiheitsberaubung geht ja auch nicht. Es bestand auch kein zwingender medizinischer Notfall. Dass es so nicht weitergeht, darin war ich mir mit der Hebamme ja auch einig. Nur, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, darin waren wir unterschiedlicher Meinung.
Allerdings meinte die zweite Hebamme, mit der ich die Geburt im Nachhinein durchgesprochen habe, die meisten Hebammen hätten mich dafür gelyncht augenroll .

Katrin

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30.07.2010 12:40 Katrin ist offline E-Mail an Katrin senden Beiträge von Katrin suchen Nimm Katrin in deine Freundesliste auf
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Ich glaube, das ist dann ein rechtlicher Graubereich, bzw. ich frage mich, ob die Hebamme belangt würde, WENN in/nach so einer Situation (Frau geht bzw. wirft Hebamme raus) ein Geburtsschaden (blödes Wort) einträte. Meine Vermutung wäre, dass dann die Hebamme (erstmal?) haftbar gemacht würde von wegen "hätte sie doch absehen müssen". frage

Und dann frage ich mich, ob, wenn das denn so wäre, dann nicht die ganz selbstbestimmte Geburt eben im latenten Dauerkonflikt mit unserem System von juristischer Haftbarkeit und finanzieller Verantwortung steht.
30.07.2010 13:24 Henrietta ist offline E-Mail an Henrietta senden Homepage von Henrietta Beiträge von Henrietta suchen Nimm Henrietta in deine Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Henrietta
Ich glaube, das ist dann ein rechtlicher Graubereich, bzw. ich frage mich, ob die Hebamme belangt würde, WENN in/nach so einer Situation (Frau geht bzw. wirft Hebamme raus) ein Geburtsschaden (blödes Wort) einträte. Meine Vermutung wäre, dass dann die Hebamme (erstmal?) haftbar gemacht würde von wegen "hätte sie doch absehen müssen". frage

Und dann frage ich mich, ob, wenn das denn so wäre, dann nicht die ganz selbstbestimmte Geburt eben im latenten Dauerkonflikt mit unserem System von juristischer Haftbarkeit und finanzieller Verantwortung steht.


Die juristische Haftbarkeit, wie sie in D läuft, finde ich ganz schrecklich und ich verstehe, warum manche Frauen zu einer Alleingeburt tendieren.
Es geht doch nicht um sicherere Geburten, sondern schlicht darum, dass bewiesen werden muss, dass das medizinische Personal ALLES getan hat, was möglich war. Dabei würden die meisten Geburten deutlich besser verlaufen, wenn viel weniger getan würde.

Aber wenn die werdenden Eltern die Hebamme wirklich vor die Tür setzen würden, hätte diese keine rechtliche Möglichkeit, mit vorgehaltener Waffe sich Einlaß zu verschaffen. Und was sollte eine Hebamme machen, wenn die werdenden Eltern einfach gehen? Sich auf sie stürzen und sie fesseln? Ich glaube nicht, dass das juristisch gedeckt wäre.

Auch als Gebärende habe ich ein Recht darauf, eine Behandlung abzulehnen.

Katrin

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30.07.2010 23:31 Katrin ist offline E-Mail an Katrin senden Beiträge von Katrin suchen Nimm Katrin in deine Freundesliste auf
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Eine Interessensfrage hätte ich da noch:
Wenn die Frau die Hebamme rausschmeißt, wäre die Hebamme verpflichtet einen Notdienst anzurufen, also anzuzeigen, dass da eine Hilfeleistung von Nöten sein könnte?

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Falls ich klein im Telegramstil schreibe, dann hab ich gerade nur eine Hand frei.
31.07.2010 06:43 MamaConny ist offline Beiträge von MamaConny suchen Nimm MamaConny in deine Freundesliste auf
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